Fragen/Honorar

Häufig auftauchende Fragen - Beratungskosten

Schweigepflicht:

Heilpraktiker sind verpflichtet, über alles Schweigen zu bewahren, was ihnen bei der Ausübung ihres Berufes anvertraut oder zugänglich gemacht wird, auch gegenüber Familienangehörigen. Vertrauliche Informationen können nur durch eine Entbindung von der Schweigepflicht durch den Klienten weiter gegeben werden.

Heilversprechen

Als seriös arbeitende Heilpraktikerin für Psychotherapie darf ich aus rechtlichen Gründen keinerlei Heilversprechen abgeben. Daher möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass alle Angaben über mich und meine Arbeit ausschließlich zur Information dienen.

Ein Heilversprechen kann hieraus nicht abgeleitet werden. Auch die Linderung und/oder Besserung eines Krankheitszustandes wird weder versprochen noch zugesagt. (Weitere Info: AGB)

 

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz  leider nicht. Einige Kassen bieten jedoch Zusatzversicherungen an, in denen diese Leistungen enthalten sind. Bitte fordern Sie vor Beginn der Therapie die Informationen Ihrer Privatversicherung zur Kostenübernahme für Psychotherapie an.

Die Kostenerstattung durch Versicherungen erfolgt immer unabhängig vom Behandlungsvertrag bzw. Dienstvertrag zwischen mir und meinen Klienten. Die durch meine Arbeit entstehenden Behandlungskosten sind daher unabhängig von einer eventuell zu erwartenden Erstattung Ihrer privaten Krankenkasse (z.B. Continentale) immer in voller Höhe zu zahlen und zwar unabhängig von einer abweichenden Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit oder differierenden Erstattung durch Beihilfestellen oder private Krankenkassen.
Paartherapien, Coaching, Supervision u. Selbsterfahrungen übernehmen Krankenkassen grundsätzlich nicht.

  • Sie haben keine monatelangen Wartezeiten wie es bei Psychologischen Psychotherapeuten mit Kassensitz üblich ist.
  • Sie benötigen keine Überweisung Ihres Hausarztes.
  • Aufwand und Diskretion: Im Gegensatz zur kassenfinanzierten Psychotherapie müssen Sie keine umfangreichen Anträge bei Ihrer Krankenkasse stellen und Ihre Geschichte wird nicht aktenkundig. Weder Versicherungen noch Behörden erfahren davon. Sie genießen absolute Diskretion.

Für die Kostenübernahme einer kassenfinanzierten Psychotherapie muss eine psychologische Störung mit Krankheitswert diagnostiziert werden. Dies ist beispielsweise für den späteren Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung oder für eine Verbeamtung  (z. B. Lehramt) relevant, denn es werden z.Zt. Angaben über Behandlungen zwischen 2-5 Jahren abgefragt. Zudem wird Ihnen ein hoher bürokratischer Aufwand bzw. Unterbrechungen zu Beginn und während der Therapie durch langwierige Antragsverfahren erspart.

Alternative Behandlungsmethoden

In der Freien Psychotherapie und beim Coaching sind ergänzend zu den klassischen Methoden alternative Behandlungsmethoden möglich. So z. B. die Systemische Therapie, die ebenfalls weltweit wissenschaftlich anerkannt ist und auch von mir angeboten wird. Heilpraktiker unterliegen nicht dem Psychotherapeutengesetz (§1), welches nur wenige Psychotherapeutischen Methoden anerkennt. Nach dem Heilpraktikergesetz ist es daher möglich, weitere alternative, und sehr wirksame Therapiemethoden (z.B. Systemische Therapie, NLP, The Work, Hypnotherapie, etc.) anzubieten.

Ja. Heilpraktiker-Rechnungen sind steuerlich absetzbar.

Klienten und Klientinnen können die Honorare, die sie für psychotherapeutische Behandlungen gezahlt haben, als sog. “Sonderausgaben” in ihrer Steuererklarung geltend machen und so u.U. ihre Steuerlast mindern! Das Finanzgericht Münster hat entschieden (Az: 3 K 2845/02 E), dass psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als “außergewöhnliche Belastungen” (§ 13 Abs. 3 SGB V) anzuerkennen sind, wenn sie nicht von Vertragstherapeuten der Gesetzlichen Krankenkassen, sondern von Privattherapeuten oder Privatkliniken in Rechnung gestellt worden sind. Für die Abziehbarkeit der Kosten kommt es nach Meinung der Münsteraner Richter nicht darauf an, ob die Krankenkassen eine Kostenbeteiligung übernehmen oder nicht, sondern einzig darauf, dass es sich um eine gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zum Zwecke der Heilung oder der Linderung einer akuten Erkrankung handelt.

Als Nachweis für diese Situation bringen Sie bitte einen Schüler- oder Studentenausweis (bis 25 Jahre), einen Sozialpass, ALG-I- oder ALG-II-Bescheid, Tafel-Ausweis, Wohngeldbescheid oder Rentenbescheid mit. Auch ein Nachweis über eine Azubi-Stelle (bis 25 Jahre) wird anerkannt.

>> Soziales Honorar:

ca. 60 Minuten: 65,00 €.

Beratungs- und Therapiekosten:

  • Einzel-Beratung, Psychotherapie : ca. 60 Min. Dauer, 80,00 €
  • Einzel-Beratung, Psychotherapie : ca. 90 Min. Dauer,  100,00 €
  • Einzel-Coaching : ca. 60 Min. Dauer,  80,00 € (zzgl. 19 % Mwst)
  • Paarberatung, zwei Personen: ca. 60 Min. Dauer,  95,00 €
  • Paarberatung, zwei Personen: 90 Min. Dauer,  120,00 €
  • Paarberatung, zwei Personen: 120 Min. Dauer,  150,00 €

Was ist, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?​

Ein Gesprächstermin ist für alle Betroffenen wichtig. Daher sagen Sie ihn bitte mindestens 48 Stunden vorher ab, damit ein anderer Klient die Chance hat, diesen frei gewordenen Termin wahrzunehmen. Wird ein Termin nicht rechtzeitig (48 Std. vorher) abgesagt, erfolgt eine Berechnung von 50% des Honorars. Erfolgt eine Absage erst wenige Stunden vor dem Termin, werden 75% des Termins berechnet.  Erfolgt die Absage zu einem früheren Zeitpunkt, entstehen für Sie keine Kosten.

Praxis Petra König, Psychotherapie und Paartherapie
Praxis für Psychotherapie (HeilprG),
Paarberatung & Coaching

Petra König
Heilpraktikerin für Psychotherapie
Systemische Therapeutin

Aldruper Brink 150
48268 Greven

Telefon: 025 71 – 99 29 188
Telefax: 025 71 – 99 29 178
Mobil: 0 170 – 78 96 380

Sprechzeiten:

Bitte vereinbaren Sie einen Termin:

Mo – Do: 09:30 Uhr – 13:00 Uhr

Mo – Do: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr